Angelschein

Sie möchten gerne in irgendeinem Gewässer angeln und Fische fangen? Dazu ist in Deutschland grundsätzlich erstmal ein Angelschein notwendig, sofern es sich nicht um ein privates Gewässer handelt für das Sie die Erlaubnis des Besitzers haben. Wenn man genau ist, dann gibt es das Wort „Angelschein“ eigentlich gar nicht. Umgangssprachlich spricht man häufig von einem Angelschein, gemeint ist genau genommen dann aber ein Fischereischein. Wir werden im Folgenden dennoch auch das Wort Angelschein benutzen, analog zu Fischereischein.

Ein Angelschein bescheinigt dem Besitzer auf dem der Schein ausgestellt ist in deutschen Gewässern zu angeln. Der Angelschein wird von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt. Eine Ausnahme dabei spielt Hamburg, dort wird der Fischereischein vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt. Eine Voraussetzung für den Angelschein ist die bestandene Fischerprüfung. Die Fischerprüfung wird auch als Angelprüfung oder Sportfischerprüfung bezeichnet. Erst mit dem Bestehen der Fischerprüfung kann man einen Fischereischein – also Angelschein – beantragen.

Angelschein Papa

Eine weitere wichtige Voraussetzung um Angeln zu dürfen ist der Gewässerschein. Der Gewässerschein weißt nicht die Fähigkeit nach dass man Angeln kann, sondern er weißt die Erlaubnis nach, dass man angeln darf. Der Gewässerschein wird von dem Besitzer des Gewässers ausgestellt in dem man angeln möchte. Fischerei ist eine Sache des Bundeslandes, deshalb wird der Gewässerschein offiziell in den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich bezeichnet.

Wenn ein Sportfischer einem Fischverein beigetreten ist, dann darf er in allen Gewässern angeln die dem Verein gehören. Sofern der Verein in einem der bekannten Dachverbände Mitglied ist (zum Beispiel DAV oder VDSF), dann darf man in allen für das Angeln freigegebenen Gewässern angeln die dem Dachverband angehören. Dies gilt nur auf Bundeslandebene, bezieht sich also nur auf das Bundesland in dem der Verein dem man angehört sesshaft ist.