Archiv für den Monat: Februar 2014

Ortsbeirat unzufrieden ….

Ortsbeirat unzufrieden mit neuem Standort des Angler-Vereinsheims

Ortsbeiratsmitglied Walter Richters vor dem Neubau des Angelsportvereins am Schiersteiner Hafen. 	Foto:  RMB/Heiko Kubenka

SCHIERSTEIN – Noch führt hinter dem Wasser- und Schifffahrtsamt ein unbefestigter Weg, gekennzeichnet als Fußgängerweg, zum neuen Domizil des Angelsportvereins Wiesbaden (ASV). Doch Walter Richters, Ortsbeiratsmitglied der Grünen, glaubt, dass dieser Weg wahrscheinlich befestigt werden muss – denn er stellt die einzige Zufahrt zum neuen Vereinsheim der Angler dar. „Dies widerspräche dem Renaturierungsgedanken der Aue in erheblichem Maße“, so heißt es bereits in einem Beschluss des Ortsbeirats Schierstein vom August 2012. Damals schlug das Gremium vor, das neue Vereinsheim des ASV auf das Gelände des ehemaligen Betonwerks der Firma Cemex zu verlegen. Der Umzug der Angler war notwendig geworden, weil man bereits 2009 beschlossen hatte, den Planungsbereich „Osthafen“, wo sich das alte Vereinsheim befindet, zu verändern. „Spätestens seitdem war klar, dass das alte Gebäude weichen muss, wenn diese Pläne umgesetzt werden. Der Verein hatte offenbar einen Mietvertrag, der relativ kurzfristig ohne große Entschädigung oder sonstige Ansprüche von der Stadt gekündigt werden kann“, sagt Walter Richters. „Anschließend scheiterte die Stadt allerdings am Regierungspräsidium Darmstadt, da das Gelände zu dicht an der A+E Fischer-Chemie liegt. Die Firma Bodo Günther Marinedepot hat seit Jahren eine große Tafel an der Nordost-Ecke des Hafenbeckens aufgestellt, kommt aber mit ihrem geplanten Neubau ebenfalls nicht voran.“

Nach dem ehemaligen Stadtplanungsdezernenten Joachim Pös habe auch seine Nachfolgerin Sigrid Möricke „immer mal wieder durchblicken lassen“, so Richters, eine Lösung stünde unmittelbar bevor – doch bislang geschah nichts. Die Angler indes sollten selbstverständlich eine Alternative zu ihrem Vereinsheim bekommen, dem letzten „Hindernis“ bei der Vermarktung des Geländes.

Nicht eingebunden

Der Ortsbeirat unterstützte den Verein mit einem Votum, die Angler nicht im Regen stehen zu lassen. Ohne dass das Gremium dann wirklich eingebunden war, so Richters, hat sich die SEG dann wohl an die Planung gemacht – und zwar für einen Standort direkt westlich des Wasser- und Schifffahrtsamts. Als diese Idee bekannt wurde, regte sich Widerstand im Ortsbeirat. Das fand unter anderem seinen Ausdruck in dem einstimmig gebilligten Antrag vom August 2012.

Zu viele Planungskosten?

„Als Antwort kam von Stadtrat Detlev Bendel die Aussage, der Vorschlag des Ortsbeirats sei nicht umzusetzen, weil bereits zu viele Planungskosten seitens der SEG angefallen seien. Das ist für mich angesichts des ,Fast-wie-Container‘-Designs des Neubaus nicht nachvollziehbar; aber der Bau steht jetzt“, sagt Walter Richters. „Wir gönnen dem Verein sein neues Heim selbstverständlich von Herzen, aber der Standort wirft doch Fragen auf. Derzeit ist der ,Neubau‘ eben nur über den Fußweg zu erreichen. Es wird also ein weiterer massiver Eingriff in die Natur auf der Bismarksaue erforderlich sein, um eine Zufahrt zu schaffen.“

 Sicher benötige der Verein auch weitere Parkplätze, die dann ebenfalls zulasten der Natur gehen. Auch sei nicht zu erkennen, warum es nicht möglich war, das Gebäude auf dem ehemaligen Cemex-Gelände nahe dem Raiffeisensilo zu errichten. Dort war die gesamte Infrastruktur – Wasser, Strom, Anfahrt – vorhanden. „Vor Ort sieht man jedenfalls nicht, warum dieser Wunsch des Ortsbeirats damals nicht erfüllt werden konnte, weil ja angeblich schon vorher Zigtausende Euro in die Planung gesteckt worden waren“, bemerkt Walter Richters, der beklagt, die Standort-Entscheidungen seien „leider ohne sonderliche Transparenz“ gefällt worden.

Ausgabestellen

Liste der Ausgabestellen für Fischereierlaubnisscheine am Rhein Stand : 19.12.2013
Name Geschäftsinhaber/ Geschäftsführer Ansprechpartner Straße PLZ Ort Telefon
Dreh- und Angelpunkt Inh. A. Strauch Herr Strauch Walther-Rathenau-Str. 6 64521 Groß-Gerau 06152/939757
Angelgeschäft Martin Landau Inh. Landau Herr Landau Wilhelm-Leuschner-Str. 20 64560 Riedstadt-Erfelden 06158/2580
Angler Shop Lochmann Inh. Alfred Lochmann Herr Lochmann Astheimer Str. 68 65468 Trebur 06147/3343
Angelsport Ofenloch Herr Ofenloch Herr und Frau Ofenloch Die Lächner 15 68642 Bürstadt 06206/963274
Sportfischercenter Ried Herr Prommer Herr Michael Prommer Karlstr. 17 68647 Biblis 06245/7765
Fa. Kruusamaegi Herr Kruusamaegi Herr Kruusamaegi Carlo-Mierendorff-Str. 26 68623 Lampertheim-Hofheim 06241/80479
Angelspezi Bensheim Herr Belter Herr Belter Wormser Straße 14 64625 Bensheim 06251/2092
Fressnapf Böhm GmbH Herr Böhm Herr Böhm Adam-Opel-Str. 59/61 65428 Rüsselsheim 06142/707000
Angelladen Langen Herr Landau / Herr Alsleben Herr Landau / Herr Alsleben Rheinstr. 7 63225 Langen 06103/22120
Superpet Herr Dinkelacker Herr Kirchner Heddingheimer Str. 16 65795 Hattersheim 06190/8992-0
Rüdesheim Tourist AG Herr Wölfert Frau Haub Rheinstr. 29a 65385 Rüdesheim a. Rhein 06722/90615-20
Angelshop Lösch Herr Lösch Herr Bothner Pfützenstraße 6 64347 Griesheim 06155/831871
HESSISCHE LANDGESELLSCHAFT mbH
64546 Mörfelden-Walldorf

 

 

Angelschein

Sie möchten gerne in irgendeinem Gewässer angeln und Fische fangen? Dazu ist in Deutschland grundsätzlich erstmal ein Angelschein notwendig, sofern es sich nicht um ein privates Gewässer handelt für das Sie die Erlaubnis des Besitzers haben. Wenn man genau ist, dann gibt es das Wort „Angelschein“ eigentlich gar nicht. Umgangssprachlich spricht man häufig von einem Angelschein, gemeint ist genau genommen dann aber ein Fischereischein. Wir werden im Folgenden dennoch auch das Wort Angelschein benutzen, analog zu Fischereischein.

Ein Angelschein bescheinigt dem Besitzer auf dem der Schein ausgestellt ist in deutschen Gewässern zu angeln. Der Angelschein wird von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt. Eine Ausnahme dabei spielt Hamburg, dort wird der Fischereischein vom zuständigen Bezirksamt ausgestellt. Eine Voraussetzung für den Angelschein ist die bestandene Fischerprüfung. Die Fischerprüfung wird auch als Angelprüfung oder Sportfischerprüfung bezeichnet. Erst mit dem Bestehen der Fischerprüfung kann man einen Fischereischein – also Angelschein – beantragen.

Angelschein Papa

Eine weitere wichtige Voraussetzung um Angeln zu dürfen ist der Gewässerschein. Der Gewässerschein weißt nicht die Fähigkeit nach dass man Angeln kann, sondern er weißt die Erlaubnis nach, dass man angeln darf. Der Gewässerschein wird von dem Besitzer des Gewässers ausgestellt in dem man angeln möchte. Fischerei ist eine Sache des Bundeslandes, deshalb wird der Gewässerschein offiziell in den verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich bezeichnet.

Wenn ein Sportfischer einem Fischverein beigetreten ist, dann darf er in allen Gewässern angeln die dem Verein gehören. Sofern der Verein in einem der bekannten Dachverbände Mitglied ist (zum Beispiel DAV oder VDSF), dann darf man in allen für das Angeln freigegebenen Gewässern angeln die dem Dachverband angehören. Dies gilt nur auf Bundeslandebene, bezieht sich also nur auf das Bundesland in dem der Verein dem man angehört sesshaft ist.